Lehrerräte-Info Abordnung von Lehrkräften 

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Lehrerräten, 

in der nächsten Zeit ist bei uns in Bonn mit einer steigenden Notwendigkeit, Lehrkräfte vorübergehend an andere Schulen abzuordnen, zu rechnen. 

Die Abordnung von Lehrkräften ist geregelt in § 14 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 24 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW / für Beamte) und in § 4 Abs. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (für Tarifbeschäftigte). In der allgemeinen Dienstordnung (ADO) ist außerdem geregelt: „Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Lehrerin oder einen Lehrer nach Maßgabe der dienstrechtlichen und haushaltsrechtlichen Bestimmungen durch Teilabordnung verpflichten, an mehreren Schulen der eigenen oder einer anderen Schulform zu unterrichten“ (§ 12 Abs. 5 ADO). Jede Lehrkraft kann aus dienstlichem Grund vorübergehend an eine andere Schule abgeordnet werden. Abordnungen können als Teilabordnung (mit einer festgelegten Stundenzahl an mindestens eine weitere Schule) oder als Vollabordnung an eine andere Schule erfolgen. 

„Vor der Abordnung soll der Beamte gehört werden“ (§ 24 Abs. 4 LBG). Tarifbeschäftigte sind bei einer Abordnung, die länger als 3 Monate andauert, vorher zu hören (§ 4 Abs. 1 S. 2 TV-L). Abordnungen, die über ein Schulhalbjahr hinausgehen, unterliegen der Mitbestimmung durch den Personalrat. Auch eine Folgeabordnung unter der Dauer eines Schuljahres unterliegt der Mitbestimmung. 

Eine Zustimmung der Lehrkraft ist nur in Ausnahmefällen notwendig (z.B. bei Vorliegen einer Schwerbehinderung). Dennoch sollte bei jeder Abordnung versucht werden, ein Einvernehmen mit der betroffenen Lehrkraft zu erzielen. Dabei unterstützen wir als Personalrat gerne. 

Abordnungen werden nicht durch die Schulleitung, sondern durch das Schulamt ausgesprochen. Der Schulleitung wird in der Regel die Aufgabe übertragen, dem Schulamt eine in Frage kommende Lehrkraft zu benennen. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz empfiehlt es sich, dass die Schulleitung gemeinsam mit dem Lehrerrat und der Beauftragten für Gleichstellung klare Kriterien entwickelt, nach denen eine Auswahl im aktuellen Verfahren erfolgen kann. Es empfiehlt sich ebenso, 

Vorsitz: Cordula Simon-Schlicht, Servatiusschule, Annaberger Str. 186, 53175 Bonn, cordula.simon-schlicht@schulen-bonn.de 

diese Auswahlkriterien bzw. die Grundsätze des Auswahlprozesses dem gesamten Kollegium bekannt zu machen. 

Das Verfahren verläuft in der Regel wie folgt: 

1. Das Schulamt informiert die Schulleitung, dass von ihrer Schule eine Lehrkraft abzuordnen ist. 

2. Die Schulleitung informiert den Lehrerrat und anschließend das gesamte Kollegium. 

3. Zunächst wird die Frage der Freiwilligkeit geprüft – vielleicht möchte ja jemand für eine begrenzte Zeit die Schule wechseln, da der geplante Einsatzort näher am Wohnort liegt oder aber ein Unterrichtskonzept durchführt, in das man einmal hereinschnuppern möchte, etc. 

4. Meldet sich niemand freiwillig, beraten die Schulleitung und der Lehrerrat gemeinsam über die Kriterien, nach denen eine Auswahl erfolgen kann. Dazu beziehen sie Faktoren wie den aktuellen Einsatz an der Schule, die Übernahme von besonderen Aufgaben, den an der Schule notwendigen Fächerbedarf, unverzichtbare Fachkompetenzen, sowie soziale bzw. persönliche Faktoren mit ein. Die Auswahlkriterien sollten dem gesamten Kollegium bekannt gemacht werden. 

5. Nach der erfolgten Auswahl werden die betroffene Lehrkraft und das Schulamt durch die Schulleitung in Kenntnis gesetzt. 

6. Das Schulamt ordnet die Lehrkraft an die geplante Schule ab. Wird eine Abordnung gegen den Willen einer Lehrkraft ausgesprochen, sollte sie mit der Schulleitung und gegebenenfalls mit der zuständigen Schulaufsicht das Gespräch suchen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dieser Entscheidung offiziell auf dem Dienstweg zu widersprechen. Dieser Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Betroffene Lehrkräfte sollten immer von ihrem Recht Gebrauch machen, sich bei Bedarf an den Personalrat zu wenden. 

Gerne beraten und unterstützen wir vom Personalrat Sie in Ihren Fragen dazu! 

Herzliche Grüße

gez. Cordula Simon-Schlicht(Vorsitzende des ÖPR Grundschule)